Finanzen

Mindeslohn : Taüschung oder Gewinn???

Mindeslohn

GDN - In der Komparserie galt bis 31.12.2014 der Mindestlohn uvon 5,50€ /Std. . In keiner anderen Branche wurde so gejubbelt nach Bekanntgabe des Mindestlohns wie bei der Komparserie. Keiner bedacht, dass der Staat gibt und gleichzeitig nimmmt..... Der Staat hat 60% mehr Lohn gegeben und 80% an Abgaben
genommen. Das "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie", kurz Tarifautonomiestärkungsgesetz, ist am 16. August 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet in erster Linie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindeslohns, kurz auch Mindestlohngesetz (MiLoG) genannt, das den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde seit dem 1. Januar 2015 regelt. Außerdem enthält es Regelungen für die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen und die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen. Mit diesem Tarifpaket wird die Tarifautonomie aller Tarifvertragsparteien mit dem Ziel gestärkt, angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher zu stellen.
Das Tarifautonomiestärkungsgesetz wurde am 5. Juni 2014 im Deutschen Bundestag in 1. Lesung und am 3. Juli 2014 in 2./3. Lesung beraten. Die Zustimmung des Bundesrates ist am 11. Juli 2014 erfolgt. Damit gilt in der Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal seit ihrem Bestehen ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn.
Da der "Arbeitsvertrag " für Komparsen mit jeweiligen Abrechnungsfirma (Leider meist ADAG) geschlossen wird, gilt das die Form der Arbeitnehmerüberlassung.
Seit dem 1. April 2014 gilt ein Mindestlohn für die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Die Höhe des Mindestlohns wird von der "Zweiten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" festgelegt.
Die Verordnung findet Anwendung auf alle Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit überlassen. Mit der Verordnung wurde eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns zum 1. April 2014, zum 1. April 2015 sowie zum 1. Juni 2016 vereinbart. Dabei wird in die Geltungsbereiche Ost (mit Berlin) und West unterschieden. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2016.
Geltungsbereich: West /Berlin
Beginn
Untergrenze
01.04.2014 8,50 €
01.04.2015 8,80 €
01.06.2016 9,00 €
Dabei entscheidet alleinig die Arbrechnungsfirma in welcher Form die Abrechnung erfolgt!!!!!!!!!!!!!! Hierzu gibt es drei Möglichkeiten
1. Gesetzgeber sagt: 70 Drehtage frei -Rest normal versteuert nach jeweiliger Stuerklasse / ausgenommen Menschen mit einer Festanstellung im Hauptberuf sind mit Steuerklasse 6 zu versteuern.
2. ADAG -Model: 70 freie Drehtage werden ignoriert !! Versteuert wird in 90% aller Fälle pauschal mit Steuerklasse 6 !!!! ( Sie können es anscheinend nicht anders)
3. Gesetzgeber sagt : bis 60,00€ Euro Gage zählt als Aufwandsentschädigung / Steuer-und Abgebefrei /Rest muss mit Steuerklasse 6 versteuert werden und Abgaben entrichtet ( Leider versteht dies meistens die Abrechnungsfirma nicht).Ausgenommen von dieser Regelung sind Feiberufler und Selbstständige , welche grundsätzlich nach Abrechnungsmodel 1 abzurechnen sind.
Status: Familienversichert ...... entfällt bei Mindeslohngesetz / KV ,RV,ect. muss berechnet werden!!!!
Status: PRIVATVERSICHERT: beleibt bestehen ein Abzug als (plötzlich und unerwartet ) AOK stellt eine Veruntreuung von Sozialbgeben dar (hierfür haftet alleinig die Abrechnungsfirma Strafgesetzbuch § §263 bis §§ 266a,b) "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt"
WER ODER WAS HAT EINE NUMMER BEIM AA ODER JOBCENTER:
Arbeitslose, ALG II -Empfänger oder Aufstocker (Leistungsbezug) abzurechnen nach Model 2 oder 3
Jede Abrechnungsfirma der Film--und Fernsehbranche rechnet anders ab. Der Komparse bleibt oftmals mit Unwissenheit auf der Strecke.
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