Technik

Bundestag beschließt Grundgesetzänderung für Schuldigitalisierung

Kinder spielen auf einem Schulhof
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Bundestag hat am Donnerstag eine Grundgesetzänderung beschlossen, mit der dem Bund unter anderem zusätzliche Milliardeninvestitionen in Schulen ermöglicht werden sollen. 580 Abgeordnete stimmten in der namentlichen Abstimmung für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 87 dagegen und drei enthielten sich.
Nötig war eine Zweidrittelmehrheit, also 473 Stimmen. Konkret ging es um Änderungen der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes. Mit dem Beschluss sollen Bundeshilfen bei kommunalen Investitionen erleichtert werden, wobei eine Mitfinanzierung zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur im Mittelpunkt steht. Das Kooperationsverbot soll demnach gelockert werden. Damit sollen insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen unterstützt werden. Zudem soll den Kommunen beim Bau von neuem bezahlbaren Wohnraum stärker geholfen werden. Auch im Bereich Nahverkehr soll der Bund investieren dürfen. Damit die Verfassungsänderung umgesetzt werden kann, wird auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Vor allem aus Baden-Württemberg gibt es dabei Widerstand.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.